Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise für den Wettbewerb Gemeinsam aktiv – Handel(n) vor Ort
1. Veranstalter
Veranstalter des Wettbewerbs „Gemeinsam aktiv – Handel(n) vor Ort“ sind das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, der Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V., die IHK Niedersachsen (IHKN), der Handelsverband Niedersachsen-Bremen e.V. (HNB) und der Nordenham Marketing & Touristik e. V., im Weiteren „Wettbewerbsausrichter“ genannt.
2. Teilnehmer/-innen
Bewerben können sich Einzelhändler/-innen und Gemeinschaftsinitiativen (z. B. Händlerinitiativen, Standortgemeinschaften, Gewerbevereine, Stadtmarketinggesellschaften), Handwerksbetriebe sowie Genossenschaftsmodelle mit Bezug zum Einzelhandel.
Zudem besteht ein Vorschlagsrecht. Vorschlagen dürfen beispielsweise andere Einzelhändler/-innen und Einzelhandelsunternehmen, Handwerker/-innen, Stadtmarketinggesellschaften, Kommunen und Wirtschaftsförderungen. Die Vorgeschlagenen werden von den Veranstaltern informiert, dass sie für den Wettbewerb vorgeschlagen wurden, und entscheiden dann selbst über ihre Teilnahme am Wettbewerb.
Die Teilnahme über Dritte (z. B. Gewinnspielagenturen) ist nicht gestattet.
3. Entgelte
3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist unentgeltlich. Im Rahmen der Anmeldung beim Teilnehmenden anfallende Telekommunikationsentgelte (z. B. für die Nutzung von Telefon, Fax, Internetverbindung, etc.) trägt der Teilnehmende.
4. Teilnahmezeitraum
4.1. Die Bewerbungsphase beginnt am 1. Juni 2026 und endet am 21. August 2026.
4.2. Die Jury wählt aus den Einsendungen die stärksten 6 Projekte anhand der Bewertungskriterien (s. Punkt 7) aus.
5. Bewerbung
5.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist nur digital möglich und erfolgt über die Website https://www.wettbewerb-gemeinsam-aktiv.de.
Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:
• Vorname, Nachname, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse, Projekttitel, Projektbeschreibung (max. 4000 Zeichen), unter der die Teilnehmenden erreicht werden können.
• Fotos (bis zu fünf Fotos, Format JPG) und ein Link zu einem Video können ergänzend hochgeladen werden. Die maximale Dateigröße der Fotos darf jeweils nicht 5 MB überschreiten.
Evtl. Rückfragen richten Sie bitte an folgende E-Mail: svenja.heep@gvweser-ems.de.
5.2. Die Bewerbung darf keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße enthalten.
Derartige Bewerbungen sowie Bewerbungen mit jugendgefährdendem, pornographischem, sexistischem, rassistischem, nationalsozialistischem, gewaltverherrlichendem, menschenverachtendem Inhalt sowie Bewerbungen kommerzieller Natur sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Wettbewerbsausrichter sind jederzeit berechtigt, Bilder, Texte und ganze Bewerbungen abzulehnen, wenn diese ihrer Einschätzung nach gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die vorangestellten Ausschlusskriterien erfüllen oder die berechtigten Interessen Dritter beeinträchtigen können. Im Falle einer Ablehnung wird der Einreicher per E-Mail informiert. Die Wettbewerbsausrichter sind nicht verpflichtet, den Ablehnungsgrund detailliert mitzuteilen.
5.3. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht möglich.
6. Übertragung von Nutzungsrechten
Mit Abgabe seiner Bewerbung überträgt der Teilnehmende den Wettbewerbsausrichtern das zeitlich und räumlich uneingeschränkte honorarfreie Nutzungsrecht an den von ihm hochgeladenen Bildern sowie der Projektbeschreibung.
Die Wettbewerbsausrichter sind insbesondere berechtigt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Projektbeschreibungen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen (sowohl im Print- und Onlineformat als auch auf sozialen Plattformen).
7. Bewertungskriterien
Die Jury wählt unter den eingegangenen Bewerbungen die Preisträgerinnen und Preisträger unter Berücksichtigung folgender Kriterien aus:
- Darstellung des bereits umgesetzten oder in Realisierung befindlichen Projekts
Das bereits umgesetzte oder in Realisierung befindliche Projekt muss inhaltlich und sachlich verständlich und nachvollziehbar beschrieben werden. - Inhaltliche Bewertung der Wettbewerbsbeiträge
Das Projekt muss dem Bereich „Handel“ zugeordnet werden können und darauf abzielen, die Attraktivität des Einzelhandels für verschiedene Altersklassen und Zielgruppen zu steigern. - Projekte können sich beispielsweise befassen mit:
- Der permanenten Anpassung des Geschäftsmodells an verschiedene Alters- und Zielgruppen.
- Der temporären Ansprache verschiedener Alters- und Zielgruppen durch spezifische Maßnahmen und Projekte
7.1. Bedürfnisse der mittleren und älteren Generationen (Gen X, Baby Boomer, Ältere):
- Barrierefreiheit (z. B. klar strukturierte Wege, Sitzgelegenheiten, stufenfreie Zugänge und gute Erreichbarkeit)
- Altersgerechte und persönliche Beratung
- Sicherheit und Komfort (z. B. gute Lesbarkeit, ausreichende Beleuchtung, Ruhebereiche, leicht erreichbare Produkte, verständliche Preisauszeichnungen oder einfache Bezahlprozesse)
- Einfache, intuitive Nutzung digitaler Angebote (z. B. Abbau digitaler Barrieren - Self-Checkout oder Apps sollten intuitiv gestaltet sein, damit sie nicht nur für technikaffine junge Menschen funktionieren, sondern für alle attraktiv sind)
- Verknüpfung des Angebots oder des Sortiments mit generationenfreundlichem Aufenthalt
- Bedürfnisgerechtes Warenangebot (z. B. Mode, Waren des alltäglichen Gebrauchs, etc.)
7.2. Bedürfnisse jüngerer Generationen (Gen Y & Z, Gen Alpha):
- Angebot an digitalen Services und Technologien (z. B. digitalen Loyalitäts- oder Bonusprogrammen, Gamification-Ansätzen, personalisierten Angeboten, smarten Einkaufshilfen)
- neue/smarte Zahlungsmethoden
- Soziale Einkaufserlebnisse bzw. Social Shopping und Community-Erlebnisse (z. B. Einkaufserlebnisse kombiniert mit sozialen Aktivitäten, Event-Formate als soziale Treffpunkte und Motivatoren)
- Hybride Einkaufswege bis hin zu vernetzten Cross- &Omnichannel-Angeboten (z. B. Click &Collect, Händler-Apps, Online-Produktverfügbarkeit bzw. transparente Warenverfügbarkeit, Webrooming, KI-gestütztes Shopping, digitale Umkleidekabinen, Einsatz von KI-Agenten, etc.)
- Das eigene Geschäftsmodell mit jungen Menschen weitergestalten und diese gezielt in Marketing-Aktivitäten einbinden
- Entwicklung von Angeboten, die neben einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis auch einfache, nachhaltige und alltagsnahe Lösungen bieten
- Angebote mit emotionalem Mehrwert, die Erlebnisse, sportliche Aktivitäten oder Gemeinschaft ermöglichen
- Influencer-Marketing, Social-Media
7.3. Verbindende Elemente für alle Generationen
- Familienfreundliche Angebote
- Integrative Raumgestaltung (z. B. Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität vor Ort)
- Gemeinsame Erlebnisse und Begegnungsformate (z. B. Handel, Gastronomie, Events, Kultur und Begegnung miteinander verbinden)
- Inklusive Kommunikation (z. B. barrierefreie, leicht verständliche Sprache und digitale Zugänglichkeit)
- Generationenübergreifende Programme (z. B. interaktive Formate wie Workshops, Aktionen oder Serviceangebote)
- Kulturelle Kooperationen beispielsweise mit Kulturvereinen, Museen, Theatern, Musik- oder Kreativgruppen
- Angebote, die einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen integrieren
- Individuelles und auf bestimmte Generationen zugeschnittenes besonderes Produkt- und Erlebnisangebot
7.4. Wirkung des Projektes:
Das Projekt
- sensibilisiert Stadtgesellschaft, Politik, Verwaltung und Wirtschaft für die Bedeutung eines attraktiven Einzelhandels für alle Altersklassen
- sichert bzw. steigert die Besucherfrequenz (messbar oder plausibel)
- erzielt mindestens eine lokale oder regionale Wirkung
- erzielt eine beispielhafte Wirkung für den Handel und weitere Branchen
- baut Barrieren – sowohl im physischen als auch psychologischen Sinne – ab und trägt somit dazu bei, dass der Handel als Zugpferd für Generationenfreundlichkeit innerhalb der Kommune oder darüber hinaus wahrgenommen wird.
Wünschenswert sind auch Impulse für vitale Zentren* oder die Belebung und Versorgung des ländlichen Raumes.
*Zentrum meint den (Haupt)Ort einer Siedlung, an dem das soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben einer (Siedlungs-)Gemeinschaft stattfindet, gemeint sind Innenstädte, Stadt(teil)- und Orts(teil)zentren, aber auch Orte im ländlichen Raum.
7.5. Kreativität:
Das Projekt ist kein „Mainstream“, es ist besonders wirkungsvoll oder verändert bestehende Strukturen zugunsten eines Handels für alle Generationen.
7.6. Nachhaltigkeit:
Das Projekt ist keine Eintagsfliege und soll über den Wettbewerb hinauswirken.
7.7. Reproduzierbarkeit:
Das Projekt ist reproduzierbar und eignet sich zur Nachahmung für andere (Best Practice-Beispiel).
7.8. Analoge & digitale Barrierefreiheit:
Das Projekt ist für jedermann erreichbar und zugänglich.
7.9. Anforderungen an die Bewerbung:
- Bewerbungsberechtigt sind Einzelhändler-/innen und Gemeinschaftsinitiativen (z. B. Händlerinitiativen, Standortgemeinschaften, Gewerbevereine, Stadtmarketinggesellschaften) sowie Handwerksbetriebe und Genossenschaftsmodelle mit Bezug zum Einzelhandel.
- Pro Institution ist nur eine Bewerbung zulässig.
- Bereits im Wettbewerb ausgezeichnete Projekte dürfen nicht erneut eingereicht werden.
- Nicht bewerbungsberechtigt sind kommunale Gebiets- und Personenkörperschaften.
- Zudem besteht ein Vorschlagsrecht. Vorschlagen dürfen beispielsweise andere Einzelhändler/innen und Gemeinschaftsinitiativen (z. B. Händlerinitiativen, Standortgemeinschaften, Gewerbevereine, Stadtmarketinggesellschaften) sowie Handwerksbetriebe und Genossenschaftsmodelle mit Bezug zum Einzelhandel, Kommunen und Wirtschaftsförderungen. Die Projekte werden ausschließlich online über die Internetseite https://www.wettbewerb-gemeinsam-aktiv.de/wettbewerb/ hochgeladen.
- Die Projektbeschreibung darf nicht länger als 4.000 Zeichen sein.
- Es ist ein griffiger Projekttitel mit maximal 40 Zeichen zu wählen.
- Die maximale Dateigröße für ergänzende Fotos darf jeweils 5 MB nicht überschreiten. Es ist mindestens ein aussagekräftiges Foto beizufügen.
- Die am Handelswettbewerb 2026 Teilnehmenden erklären sich mit Abgabe der Bewerbungsunterlagen damit einverstanden, dass die Inhalte ihrer Bewerbung im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Printmedien, digitalen und sozialen Netzwerken veröffentlicht werden.
- Die Teilnahme der Preisträger/innen an der Abschlussveranstaltung am 02. November 2026 in Hannover wird erwartet.
8. Gewinn- und Gewinnauszahlung
8.1. Sechs Projekte werden anhand der Bewertungskriterien (s. Punkt 7) mit der Gewinnsumme von je 5.000 Euro ausgezeichnet.
8.2. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden auf der Abschlussveranstaltung am 2. November 2026 in Hannover bekanntgegeben. Sofern ein/e Gewinner/-in an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann, wird diese/-r im Anschluss an die Abschlussveranstaltung per E-Mail und/oder Telefon informiert. Die Gewinnsumme wird den Gewinnerinnen und Gewinnern nach der Abschlussveranstaltung überwiesen.
8.3. Eine Barauszahlung des Gewinns erfolgt nicht.
8.4. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
8.5. Soweit das zugesprochene Preisgeld eine staatliche Beihilfe darstellt, wird es als sogenannte „De-minimis-Beihilfe“ ausgezahlt. In diesem Fall beträgt der Beihilfewert jeweils 5.000 Euro. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L, 2023/2831, 15. 12. 2023; im Folgenden: De-minimis-Verordnung). Demnach darf der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von drei Jahren 300.000 Euro nicht übersteigen. Sollte mit dem Preisgeld der verfügbare De-minimis-Rahmen überschritten werden, wird ein Preisgeld in der zum Stichtag der Preisverleihung maximal zulässigen Höhe verliehen. Außerdem werden im Einzelfall personenbezogene Daten der Preisträger verarbeitet, um die Voraussetzungen der De-minimis-Verordnung zu erfüllen, wie auch beim notwendigen Eintrag gewährter Beihilfen in das De-minimis-Register. Sofern Sie mit Ihrer Einreichung als Gewinner/-in hervorgehen, werden wir Sie mit dem Stichtag der Preisverleihung am 02. November 2026 auffordern, eine entsprechende De-minimis-Erklärung abzugeben.
9. Vorzeitige Beendigung, Ausschluss von der Teilnahme, Gewinnrückforderung
9.1. Die Wettbewerbsausrichter sind berechtigt, den Wettbewerb jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu beenden. Dies insbesondere dann, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.
9.2. Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen berechtigt die Wettbewerbsausrichter auch zum nachträglichen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb sowie zur Aberkennung und Rückforderung des Gewinns.
10. Haftung
10.1. Der Teilnehmende verpflichtet sich, nur Bilder und Texte hochzuladen, zu deren Einstellung er berechtigt ist. Er garantiert, dass die Einstellung die Rechte Dritter nicht verletzt.
Verstößt ein eingestelltes Bild oder Text gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmende die Wettbewerbsausrichter insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.
10.2. Der Teilnehmende sichert zu, dass das bzw. der von ihm hochgeladene Bild und Text keinen jugendgefährdenden, sexuell anzüglichen, pornographischen, fremdenfeindlichen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, ehrverletzenden oder kommerziellen Inhalt haben.
10.3. Die Wettbewerbsausrichter haften nicht für die Verfügbarkeit der Internetseite. Die Wettbewerbsausrichter können ferner nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Netzwerks haftbar gemacht werden. Die Wettbewerbsausrichter übernehmen keine Haftung für den Verlust abgesendeter, aber nicht zugegangener Anmeldeformulare, Daten, Bilder und Votings.
Die Wettbewerbsausrichter haften insbesondere nicht:
- für Fehler bei der Datenübertragung;
- bei Diebstahl oder Zerstörung sowie unautorisiertem Zugang zu und Veränderungen an Teilnehmerdaten;
- für technische Störungen jeglicher Art;
- für die Beschädigungen des Computers oder eines anderen Kommunikationsmediums eines Teilnehmers oder einer anderen Person, die auf Grund der Teilnahme am Wettbewerb entstanden sind.
11. Datenschutzbestimmungen
11.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist nur digital über die Website https://www.wettbewerb-gemeinsam-aktiv.de möglich. Im digitalen Bewerbungsformular werden die personenbezogenen Daten Name, Vorname, Anschrift mit Straßennamen, Hausnummer, PLZ und Wohnort sowie eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person erfasst und verarbeitet.
11.2. Diese personenbezogenen Daten werden von den Wettbewerbsausrichtern ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs, insbesondere zur Vorbereitung der Jurysitzung (durch das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, den Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V., die IHK Niedersachsen, den Handelsverband Niedersachsen-Bremen e.V. und den Nordenham Marketing & Touristik e. V.), für die Bekanntgabe der Ergebnisse (durch das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen und den Nordenham Marketing & Touristik e. V.), zur Vorbereitung der Abschlussveranstaltung (durch die IHK Niedersachsen) und zur Prüfung beihilferechtlicher Fragestellungen (durch das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen), verarbeitet (vgl. Ziff. 11.5) und mit Ausnahme der in Ziff. 11.3 genannten Fälle nicht an Dritte weitergegeben oder für werbliche Ansprache genutzt.
11.3. Durch die Teilnahme am Wettbewerb lassen sich die Wettbewerbsausrichter von den Teilnehmenden das Recht einräumen, in den Medien (z. B. Zeitung), auf der eigenen Website sowie auf externen kommerziellen Social Media-Präsenzen der Wettbewerbsausrichter (Facebook, Instagram, Linkedin, TikTok) über den Wettbewerb, die Teilnehmenden sowie die Gewinnerinnen und Gewinner zu berichten bzw. berichten zu lassen.
11.4. Die Wettbewerbsausrichter beachten in ihrem Verantwortungsbereich die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen des Genossenschaftsverbandes Weser-Ems e. V. (https://www.gvweser-ems.de/DE/Datenschutz_ab_August_2023.php), des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (www.mw.niedersachsen.de/startseite/service/information_zur_datenverarbeitung/), der IHK Niedersachsen (https://www.ihk-n.de/datenschutzerklaerung-dsgvo-4078446), des Handelsverbands Niedersachsen-Bremen e. V. (https://www.handelsverband-nb.de/Datenschutz/) und des Nordenham Marketing und Touristik e. V. (https://www.nordenham.de/de/component/content/article/2-uncategorised/584-datenschutzerklaerung-dsgvo?Itemid=977) verwiesen.
11.5. Im Einzelfall werden personenbezogene Daten der Preisträger an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen übermittelt und dort verarbeitet, um die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der Europäischen Union (ABl) L vom 15. Dezember 2023, S. 1.) – im Folgenden: De-Minimis-Verordnung – zu erfüllen.
12. Widerspruch
12.1. Die Einwilligung zur Speicherung und Nutzung der erhobenen Daten kann durch den Teilnehmenden jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber jedem Wettbewerbsausrichter möglich. Den Widerspruch können Sie richten an marvin.bittkow@mw.niedersachsen.de, kathrin.wiellowicz@elbeweser.ihk.de, schindler-abbes@hv-hannover.de, svenja.heep@gvweser-ems.de oder i.tetzlaff@nordenham.net.
Der Widerspruch hat einen Ausschluss vom Wettbewerb zur Folge.
Die Wettbewerbsausrichter informieren sich gegenseitig über eingegangene Widersprüche, damit diese bei allen verarbeitenden Stellen berücksichtigt werden können.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
13.2. Mit seiner Anmeldung zum Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmende mit den „Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb Gemeinsam aktiv – Handel(n) vor Ort“ einverstanden.
Datenschutzhinweis für den Wettbewerb Gemeinsam aktiv – Handel(n) vor Ort
– Informationen nach Artikel 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung –
Nachfolgend finden Sie Informationen über den Umfang der Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Wettbewerbs „Gemeinsam aktiv -Handel(n) vor Ort“ nach Vorgabe der europäischen Datenschutz-Grundverordnung [EU-DSGVO].
Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V.
Raiffeisenstraße 26
26122 Oldenburg
Telefon: 0441 21003-0
Telefax: 0441 15786
E-Mail: info@gvweser-ems.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V.
Datenschutzbeauftragter [persönlich]
Raiffeisenstraße 26
26122 Oldenburg
E-Mail: gvwe-datenschutzbeauftragter@gvweser-ems.de
Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung:
Durchführung des Wettbewerbs „Gemeinsam aktiv – Handel(n) vor Ort“ sowie die Berichterstattung über die eingereichten Projekte zur Förderung und Stärkung des Handels.
Kategorien personenbezogener Daten:
- Name, Anschrift
- Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- Foto- und Filmaufnahmen
Rechtsgrundlagen:
EU-Datenschutz-Grundverordnung Art. 6 Abs. 1 a und f.
Empfänger der personenbezogenen Daten:
Intern – Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, der Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V., die IHK Niedersachsen (IHKN), der Handelsverband Niedersachsen-Bremen e.V. (HNB) und der Nordenham Marketing & Touristik e.V.
Extern - externe Stellen, mit denen Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 EU-DSGVO geschlossen werden, öffentliche Stellen, aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Mitwirkende, sowie die aufgrund der in Ziffer 11.3 eingeräumten Rechte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Berechtigte.
Die personenbezogenen Daten werden nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken verarbeitet. Eine Übermittlung der persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Die personenbezogenen Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn:
- eine ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt wurde,
- die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,
- die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der betroffenen Personen an der Nichtweitergabe der personenbezogenen Daten besteht.
Kategorien der betroffenen Personen:
- Händler/-in
- Beschäftigte der teilnehmenden Händler/-in
- Mitwirkende des Wettbewerbs und ihre Beschäftigten
Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Wenn Sie am Wettbewerb teilnehmen wollen, ist die Verarbeitung ihrer Daten zur Kontaktaufnahme und zur Berichterstattung erforderlich.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können wir Ihnen die Teilnahme am Wettbewerb leider nicht gestatten.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es findet keine Übermittlung an ein Drittland statt. Ausgenommen ist hier die Berichterstattung in sozialen Medien.
Regelfristen für die Löschung der Daten:
Die Veranstalter halten sich an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Ihre personenbezogenen Daten werden daher nur so lange gespeichert, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht. Die Entfernung der verwendeten Foto- und Filmmaterialien auf den Homepages der Wettbewerbsausrichter, der Wettbewerbshomepage www.wettbewerb-gemeinsam-aktiv.de oder den von den Wettbewerbsausrichtern genutzten Social Media Accounts (Facebook, Instagram, Linkedin, TikTok) erfolgt zusätzlich auf Ihren Wunsch innerhalb unseres Verantwortungsbereiches. Hierfür genügt eine Mitteilung per E-Mail an die o.g. Kontaktadressen der Wettbewerbsausrichter.
Betroffenenrechte:
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Sofern die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Weitergehende Informationen zu den Betroffenenrechten sind unter den folgenden Links der Veranstalter zu finden:
- Genossenschaftsverbandes Weser-Ems e. V. (https://www.gvweser-ems.de/DE/Datenschutz_ab_August_2023.php)
- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (www.mw.niedersachsen.de/startseite/service/information_zur_datenverarbeitung/),
- IHK Niedersachsen (https://www.ihk-n.de/datenschutzerklaerung-dsgvo-4078446),
- des Handelsverbands Niedersachsen-Bremen e. V. (https://www.handelsverband-nb.de/Datenschutz/)
- Nordenham Marketing und Touristik e. V. (https://www.nordenham.de/de/component/content/article/2-uncategorised/584-datenschutzerklaerung-dsgvo?Itemid=977)
Sie haben zudem ein Beschwerderecht gegen die Datenverarbeitung bei der zuständigen Landesdatenschutzaufsichtsbehörde.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD)
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Tel. 0511/120-4500
Fax. 0511/120-4599
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de