Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise für den Wettbewerb Gemeinsam aktiv – Handel(n) vor Ort
teilnahmebedingungen für den Wettbewerb „Gemeinsam aktiv – Handel(n) vor Ort“
1. Veranstalter
Veranstalter des Wettbewerbs „Gemeinsam aktiv – Handel(n) vor Ort“ sind das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, der Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V., die IHK Niedersachsen (IHKN), der Handelsverband Niedersachsen-Bremen e.V. (HNB) und der Nordenham Marketing & Touristik e. V., im Weiteren „Wettbewerbsausrichter“ genannt.
2. Teilnehmer/-innen
Bewerben können sich Einzelhändler/-innen und Gemeinschaftsinitiativen (z. B. Händlerinitiativen, Standortgemeinschaften, Gewerbevereine, Stadtmarketinggesellschaften), Handwerksbetriebe sowie Genossenschaftsmodelle mit Bezug zum Einzelhandel.
Zudem besteht ein Vorschlagsrecht. Vorschlagen dürfen beispielsweise andere Einzelhändler/-innen und Einzelhandelsunternehmen, Handwerker/-innen, Stadtmarketinggesellschaften, Kommunen und Wirtschaftsförderungen. Die Vorgeschlagenen werden von den Veranstaltern informiert, dass sie für den Wettbewerb vorgeschlagen wurden, und entscheiden dann selbst über ihre Teilnahme am Wettbewerb.
Die Teilnahme über Dritte (z. B. Gewinnspielagenturen) ist nicht gestattet.
3. Entgelte
3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist unentgeltlich. Im Rahmen der Anmeldung beim Teilnehmenden anfallende Telekommunikationsentgelte (z. B. für die Nutzung von Telefon, Fax, Internetverbindung, etc.) trägt der Teilnehmende.
4. Teilnahmezeitraum
4.1. Die Bewerbungsphase beginnt am 2. Juni 2025 und endet am 22. August 2025.
4.2. Die Jury wählt aus den Einsendungen die stärksten 6 Projekte anhand der Bewertungskriterien (s. Punkt 7) aus.
5. Bewerbung
5.1. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt über https://www.wettbewerb-gemeinsam-aktiv.de.
Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:
• Vorname, Nachname, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse, Projekttitel, Projektbeschreibung (max. 4000 Zeichen), unter der die Teilnehmenden erreicht werden können.
• Fotos (bis zu fünf Fotos, Format JPG) und ein Link zu einem Video können ergänzend hochgeladen werden. Die maximale Dateigröße der Fotos darf jeweils nicht 5 MB überschreiten.
Evtl. Rückfragen richten Sie bitte an folgende E-Mail: svenja.heep@gvweser-ems.de.
5.2. Die Bewerbung darf keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße enthalten.
Derartige Bewerbungen sowie Bewerbungen mit jugendgefährdendem, pornographischem, sexistischem, rassistischem, nationalsozialistischem, gewaltverherrlichendem, menschenverachtendem Inhalt sowie Bewerbungen kommerzieller Natur sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Wettbewerbsausrichter sind jederzeit berechtigt, Bilder, Texte und ganze Bewerbungen abzulehnen, wenn diese ihrer Einschätzung nach gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die vorangestellten Ausschlusskriterien erfüllen oder die berechtigten Interessen Dritter beeinträchtigen können. Im Falle einer Ablehnung wird der Einreicher per E-Mail informiert. Die Wettbewerbsausrichter sind nicht verpflichtet, den Ablehnungsgrund detailliert mitzuteilen.
5.3. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht möglich.
6. Übertragung von Nutzungsrechten
Mit Abgabe seiner Bewerbung überträgt der Teilnehmende den Wettbewerbsausrichtern das zeitlich und räumlich uneingeschränkte honorarfreie Nutzungsrecht an den von ihm hochgeladenen Bildern sowie der Projektbeschreibung.
Die Wettbewerbsausrichter sind insbesondere berechtigt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Projektbeschreibungen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen (sowohl im Print- und Onlineformat als auch auf sozialen Plattformen).
7. Bewertungskriterien
Die Jury wählt unter den eingegangenen Bewerbungen die Preisträgerinnen und Preisträger unter Berücksichtigung folgender Kriterien aus:
- Darstellung des bereits umgesetzten oder in Realisierung befindlichen Projekts
Das bereits umgesetzte oder in Realisierung befindliche Projekt muss inhaltlich und sachlich verständlich und nachvollziehbar beschrieben werden.
- Inhaltliche Bewertung der Wettbewerbsbeiträge
Das Projekt muss dem Bereich „Handel“ zugeordnet werden können und darauf abzielen, die Frequenz (Besucher- bzw. Kundenaufkommen) in Zentren zu steigern oder der Belebung, Versorgung und Sichtbarkeit des ländlichen Raumes zu dienen. Besonders wichtig sind Maßnahmen zur Wiederbelebung von Zentren und zur Förderung ihrer Multifunktionalität, aus denen hervorgeht, dass der Handel die Basis für Frequenzsteigerungen ist.
Zentrum meint den (Haupt)Ort einer Siedlung, an dem das soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben einer (Siedlungs-)Gemeinschaft stattfindet, gemeint sind Innenstädte, Stadt(teil)- und Orts(teil)zentren, aber auch Orte im ländlichen Raum.
Multifunktionalität meint dabei das Nebeneinander von mehreren, unterschiedlichen Nutzungen auf engem Raum (Nutzungs-/Funktionsvielfalt).
Das Projekt sollte Aspekte der Zentrenrevitalisierung und Frequenzsteigerung ansprechen, bei denen der Handel eine wesentliche Rolle spielt.
Es folgen Beispiele aus verschiedenen Bereichen (Aufzählung nicht abschließend):
7.1. Maßnahmen zur Frequenzsteigerung:
- Kreative und neuartige Veranstaltungen, die Kundschaft sowie Besucherinnen und Besucher anziehen (in Abgrenzung zu z. B. bereits bestehenden Märkten, Festen und Themenabenden)
- Besondere Services (z. B. Kundenbindungsprogramme, besondere Bonusprogramme, Erlebnis-Shopping, interaktives Schaufenster, digitale Tools, digitale Aktivitäten wie innovative Social Media-Aktivitäten, Einsatz von VR-Technik, etc.)
- Erweiterte oder einheitliche Öffnungszeiten und Erlebniskonzepte für unterschiedliche Zielgruppen
- Community-Building & Community-Management (z. B. Personalisierung, Kundenfeedback, exklusive Beratung, Experten-Tipps, kostenfreie Zusatzleistungen - Goodies -, Öffnungszeiten, regionale Produkte, etc.)
- Kreative Präsentationsflächen (z. B. Ladengeschäft, Manufaktur, Cross-Selling, etc.)
- Personal (z. B. Beratungskompetenz, Schulung, Ausbildung, Qualifikation, Fähigkeiten, etc.)
7.2. Nachhaltige Belebung der Zentren:
- Schaffung von Räumen, um Handel, Gastronomie, Kultur und Dienstleistungen miteinander zu kombinieren (z. B. Mixed-use-Geschäftsmodelle)
- Kooperation mit weiteren Frequenzpartnern auf einer Geschäftsfläche, z.B. Handel mit Handwerk, Handel mit Industrie etc. („Show Rooms“/“Reallabore“/“gläserne Werkstätten“).
- Besonderes In-Szene-setzen der Magnetfunktion der vielen familien- und inhabergeführten Geschäfte in Niedersachsen.
- Umnutzung von leerstehenden Gebäuden zu attraktiven Treffpunkten (z. B. Pop-up-Stores, Co-Working-Spaces, Kultur- und Kreativzentren)
- Konzepte zur Verbesserung der Mobilität (z. B. Fahrradfreundlichkeit, Shuttle-Services, barrierefreie Zugänge)
- Innovative Ansätze zur Steigerung der Aufenthaltsqualität (z. B. Begrünung bzw. Maßnahmen zur Klimaanpassung, kreative Brachflächengestaltung, Sitzmöglichkeiten, Kunstinstallationen, sportliche und anderweitige „Popup-Events")
- Ideenreiche Maßnahmen zur Stärkung der Identität (z. B. historische Bezüge, Persönlichkeiten, Story-Telling, etc.)
7.3. Wirkung des Projektes:
Das Projekt
- ist geeignet, Anwohnerinnen und Anwohner, Politik und Wirtschaft für die Bedeutung lebendiger Zentren zu sensibilisieren und trägt zur Erhöhung der Besucher- bzw. Kundenfrequenz bei.
- erzielt mindestens eine lokale oder regionale Wirkung.
- setzt Impulse für vitale Zentren und/oder trägt zur Wiederbelebung und Versorgung des ländlichen Raumes bei.
- erzielt eine beispielhafte Wirkung für den Handel und weitere Branchen.
7.4. Kreativität:
Das Projekt ist neuartig, d. h. es ist kein „Mainstream“, es ist besonders wirkungsvoll oder verändert bestehende Strukturen im Sinne der Frequenzsteigerung positiv.
7.5. Nachhaltigkeit:
Das Projekt erzielt eine langfristige Wirkung (kein Einmaleffekt!).
7.6. Reproduzierbarkeit:
Das Projekt ist reproduzierbar und eignet sich zur Nachahmung für andere (Best Practice-Beispiel).
7.7. Analoge & digitale Barrierefreiheit:
Das Projekt ist für jedermann erreichbar und zugänglich.
7.8. Anforderungen an die Bewerbung:
- Bewerbungsberechtigt sind Einzelhändler-/innen und Gemeinschaftsinitiativen (z. B. Händlerinitiativen, Standortgemeinschaften, Gewerbevereine, Stadtmarketinggesellschaften) sowie Handwerksbetriebe und Genossenschaftsmodelle mit Bezug zum Einzelhandel
- Nicht bewerbungsberechtigt sind kommunale Gebiets- und Personenkörperschaften
- Zudem besteht ein Vorschlagsrecht. Vorschlagen dürfen beispielsweise andere Einzelhändler/innen und Gemeinschaftsinitiativen (z. B. Händlerinitiativen, Standortgemeinschaften, Gewerbevereine, Stadtmarketinggesellschaften) sowie Handwerksbetriebe und Genossenschaftsmodelle mit Bezug zum Einzelhandel, Kommunen und Wirtschaftsförderungen. Die Projekte werden ausschließlich online über die Internetseite https://www.wettbewerb-gemeinsam-aktiv.de/wettbewerb/ hochgeladen.
- Die Projektbeschreibung darf nicht länger als 4.000 Zeichen sein.
- Die maximale Dateigröße für ergänzende Fotos darf jeweils 5 MB nicht überschreiten.
- Nachrichtlich: Einsatz von Fördermitteln: In der Bewerbung ist ggfs. eine Aussage über Höhe und Herkunft von Fördermitteln zu treffen, die in das Projekt fließen bzw. geflossen sind.
- Die am Handelswettbewerb 2025 Teilnehmenden erklären sich mit Abgabe der Bewerbungsunterlagen damit einverstanden, dass die Inhalte ihrer Bewerbung im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Printmedien, digitalen und sozialen Netzwerken veröffentlicht werden.
- Die Teilnahme der Preisträger/innen an der Abschlussveranstaltung am 5. November 2025 in Braunschweig wird erwartet.
8. Gewinn- und Gewinnauszahlung
8.1. Sechs Projekte werden anhand der Bewertungskriterien (s. Punkt 7) mit der Gewinnsumme von je 5.000 EUR ausgezeichnet.
8.2. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden auf der Abschlussveranstaltung am 5. November 2025 in Braunschweig bekanntgegeben. Sofern ein/e Gewinner/-in an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann, wird diese/-r im Anschluss an die Abschlussveranstaltung per E-Mail und/oder Telefon informiert. Die Gewinnsumme wird den Gewinnerinnen und Gewinnern nach der Abschlussveranstaltung überwiesen.
8.3. Eine Barauszahlung des Gewinns erfolgt nicht.
8.4. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
8.5. Soweit das zugesprochene Preisgeld eine staatliche Beihilfe darstellt, wird es als sogenannte „De-minimis-Beihilfe“ ausgezahlt. In diesem Fall beträgt der Beihilfewert jeweils 5000 €. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der Europäischen Union (ABl) L vom 15. Dezember 2023, S. 1.). Demnach darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von drei Jahren 300.000 € nicht übersteigen. Zu betrachten sind taggenau die letzten drei Jahre vor Gewährung der Beihilfe („rollierender Zeitraum“) und nicht, wie bisher, das Steuerjahr. Sollte mit dem Preisgeld der verfügbare De-minimis-Rahmen überschritten werden, wird ein Preisgeld in der zum Stichtag der Preisverleihung maximal zulässigen Höhe ausgezahlt.
9. Vorzeitige Beendigung, Ausschluss von der Teilnahme, Gewinnrückforderung
9.1. Die Wettbewerbsausrichter sind berechtigt, den Wettbewerb jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu beenden. Dies insbesondere dann, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.
9.2. Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen berechtigt die Wettbewerbsausrichter auch zum nachträglichen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb sowie zur Aberkennung und Rückforderung des Gewinns.
10. Haftung
10.1. Der Teilnehmende verpflichtet sich, nur Bilder und Texte hochzuladen, zu deren Einstellung er berechtigt ist. Er garantiert, dass die Einstellung die Rechte Dritter nicht verletzt.
Verstößt ein eingestelltes Bild oder Text gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmende die Wettbewerbsausrichter insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.
10.2. Der Teilnehmende sichert zu, dass das bzw. der von ihm hochgeladene Bild und Text keinen jugendgefährdenden, sexuell anzüglichen, pornographischen, fremdenfeindlichen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, ehrverletzenden oder kommerziellen Inhalt haben.
10.3. Die Wettbewerbsausrichter haften nicht für die Verfügbarkeit der Internetseite. Die Wettbewerbsausrichter können ferner nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Netzwerks haftbar gemacht werden. Die Wettbewerbsausrichter übernehmen keine Haftung für den Verlust abgesendeter, aber nicht zugegangener Anmeldeformulare, Daten, Bilder und Votings.
Die Wettbewerbsausrichter haften insbesondere nicht:
- für Fehler bei der Datenübertragung;
- bei Diebstahl oder Zerstörung sowie unautorisiertem Zugang zu und Veränderungen an Teilnehmerdaten;
- für technische Störungen jeglicher Art;
- für die Beschädigungen des Computers oder eines anderen Kommunikationsmediums eines Teilnehmers oder einer anderen Person, die auf Grund der Teilnahme am Wettbewerb entstanden sind.
11. Datenschutzbestimmungen
11.1. Für die Teilnahme am Wettbewerb sind Ihr vollständiger Name, Ihre Anschrift, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer erforderlich.
11.2. Diese personenbezogenen Daten werden von den Wettbewerbsausrichtern ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs, insbesondere zur Vorbereitung der Jurysitzung (durch das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, den Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V., die IHK Niedersachsen, den Handelsverband Niedersachsen-Bremen e.V. und den Nordenham Marketing & Touristik e. V.), für die Bekanntgabe der Ergebnisse (durch das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen und den Nordenham Marketing & Touristik e. V.), zur Vorbereitung der Abschlussveranstaltung (durch die IHK Niedersachsen) und zur Prüfung beihilferechtlicher Fragestellungen (durch das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen), verwendet und nicht an Dritte weitergegeben oder für werbliche Ansprache genutzt. Die Gewinnerdaten werden weiter gespeichert, soweit dies erforderlich ist. Sie werden nach Ablauf des Wettbewerbs für eine weitere Verwendung gesperrt.
11.3. Die Wettbewerbsausrichter behalten sich das Recht vor, in den Medien (z. B. Zeitung), auf der eigenen Website sowie den Social Media-Präsenzen der Wettbewerbsausrichter über den Wettbewerb, die Teilnehmenden sowie die Gewinnerinnen und Gewinner zu berichten bzw. berichten zu lassen. Die Angabe der teilnehmenden Institution und die Bezeichnung des Wettbewerbsbeitrages (ggf. in Listenform) sowie die Veröffentlichung von Bildaufnahmen sind hierbei erlaubt.
11.4. Die Wettbewerbsausrichter beachten in ihrem Verantwortungsbereich die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen des Genossenschaftsverbandes Weser-Ems e. V. (https://www.gvweser-ems.de/DE/Datenschutz_ab_August_2023.php), des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (www.mw.niedersachsen.de/startseite/service/information_zur_datenverarbeitung/), der IHK Niedersachsen (https://www.ihk-n.de/datenschutzerklaerung-dsgvo-4078446), des Handelsverbands Niedersachsen-Bremen e. V. (https://www.handelsverband-nb.de/Datenschutz/) und des Nordenham Marketing und Touristik e. V.
(https://www.nordenham.de/de/component/content/article/2-uncategorised/584-datenschutzerklaerung-dsgvo?Itemid=977) verwiesen.
11.5. Außerdem werden im Einzelfall personenbezogene Daten der Preisträger vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen verarbeitet, um die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der Europäischen Union (ABl) L vom 15. Dezember 2023, S. 1.) – im Folgenden: De-Minimis-Verordnung – zu erfüllen.
12. Widerspruch
12.1. Die Einwilligung zur Speicherung und Nutzung der erhobenen Daten kann durch den Teilnehmenden jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf hat einen Ausschluss vom Wettbewerb zur Folge. Der Widerruf ist per E-Mail an gvwe-datenschutzbeauftragter@gvweser-ems.de zu richten.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
13.2. Mit seiner Anmeldung zum Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmende mit den „Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb Gemeinsam aktiv – Handel(n) vor Ort“ einverstanden.
Datenschutzhinweis für den Wettbewerb Gemeinsam aktiv – Handel(n) vor Ort
– Informationen nach Artikel 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung –
Nachfolgend finden Sie Informationen über den Umfang der Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Wettbewerbs „Gemeinsam aktiv -Handel(n) vor Ort“ nach Vorgabe der europäischen Datenschutz-Grundverordnung [EU-DSGVO].
Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V.
Raiffeisenstraße 26
26122 Oldenburg
Telefon: 0441 21003-0
Telefax: 0441 15786
E-Mail: info@gvweser-ems.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V.
Datenschutzbeauftragter [persönlich]
Raiffeisenstraße 26
26122 Oldenburg
E-Mail: gvwe-datenschutzbeauftragter@gvweser-ems.de
Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung:
Durchführung des Wettbewerbs „Gemeinsam aktiv – Handel(n) vor Ort“ sowie die Berichterstattung über die eingereichten Projekte zur Förderung und Stärkung des Handels.
Kategorien personenbezogener Daten:
- Name, Anschrift
- Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- Foto- und Filmaufnahmen
Rechtsgrundlagen:
EU-Datenschutz-Grundverordnung Art. 6 Abs. 1 a und f.
Empfänger der personenbezogenen Daten:
Intern – Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, der Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V., die IHK Niedersachsen (IHKN), der Handelsverband Niedersachsen-Bremen e.V. (HNB) und der Nordenham Marketing & Touristik e.V.
Extern - externe Stellen, mit denen Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 EU-DSGVO geschlossen werden, öffentliche Stellen, aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Presse, Mitwirkende, Plattformbetreiber der sozialen Medien und im Internet.
Kategorien der betroffenen Personen:
- Händler/-in
- Beschäftigte der teilnehmenden Händler/-in
- Mitwirkende des Wettbewerbs und ihre Beschäftigten
Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Wenn Sie am Wettbewerb teilnehmen wollen, ist die Verarbeitung ihrer Daten zur Kontaktaufnahme und zur Berichterstattung erforderlich.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können wir Ihnen die Teilnahme am Wettbewerb leider nicht gestatten.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es findet keine Übermittlung an ein Drittland statt. Ausgenommen ist hier die Berichterstattung in sozialen Medien.
Regelfristen für die Löschung der Daten:
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und -pflichten werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Die Entfernung der verwendeten Foto- und Filmmaterialien im Internet erfolgt auf Wunsch der betroffenen Person innerhalb unseres Verantwortungsbereiches.
Betroffenenrechte:
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Sofern die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Sie haben ein Beschwerderecht gegen die Datenverarbeitung bei der zuständigen Landesdatenschutzaufsichtsbehörde.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD)
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Tel. 0511/120-4500
Fax. 0511/120-4599
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de